Stadträte sind angetan von den Planungen für die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen
Der Gemeinderat hatte im vergangenen Oktober beschlossen, an allen Nürtinger Grundschulen ab dem Schuljahr 2018/19 eine flexible Betreuung am Nachmittag sowie ein Mittagessen anzubieten. Im Kultur-, Schul- und Sozialausschuss wurde nun die Benutzungs- und Beitragsordnung dafür vorgestellt und stieß bei den anwesenden Gemeinderäten auf Zustimmung.
NÜRTINGEN. Bei der Erarbeitung der Benutzungs- und Beitragsordnungen für die Kernzeitbetreuung und die flexible Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen sowie der Ganztagsschule an der Mörikeschule hat sich die Stadtverwaltung an der bereits bestehenden Beitragsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen angelehnt. Die Beiträge werden dabei in drei verschiedenen Einkommensstufen der Eltern erhoben. Zudem gibt es einen Abschlag für jedes kindergeldberechtigte Kind im Haushalt. Annette Bürkner, Leiterin des Amtes für Bildung, Soziales und Familie, bat darum, die Grundschulbetreuung unabhängig von einer Mindestanzahl zu betreuender Schulkinder einzurichten, „sonst bekommen wir für die Eltern keine Verlässlichkeit“, die Beruf und Familie miteinander vereinbaren wollen. Man dürfe sich dann auch nicht davon abschrecken lassen, wenn an einer Schule anfangs nur vier Kinder das Nachmittagsangebot wahrnehmen würden.
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