Werbeanlagen entlang Bundesstraße 297 nur noch eingeschränkt möglich
NT-NECKARHAUSEN (bs). Entlang der Neckarhäuser Ortsdurchfahrt entstehen seit einiger Zeit vermehrt auf privatem Grund Werbeanlagen als Werbefläche für Dritte. Diese großflächige Fremdwerbung wird in ihrer Anzahl in einigen Abschnitten der Ortsdurchfahrt als zu massiv empfunden.
Im Gegensatz dazu wird im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Nürtingen das Ziel für die Bundesstraße 297 wie folgt beschrieben: „Durchfahrtsstraße Neckarhausen aufwerten“. Hiermit ist insbesondere die städtebauliche Einbindung der Ortsdurchgangsstraße in den Ort sowie auch die Stadtgestaltung gemeint. Der Bebauungsplan soll die Ansiedelung von Werbeanlagen allgemein planungs- und bauordnungsrechtlich regeln, so Johannes Rinn vom Stadtplanungs- und Umweltamt. Der Bebauungsplan „Nürtinger Straße“ ist ein einfacher Bebauungsplan. Er bestimmt die Art, Gestaltung und Anzahl von Werbeanlagen innerhalb des Geltungsbereichs. Es ist vorgesehen entlang der Bundesstraße für den Bereich zwischen den Abzweigungen Neckartailfinger- und Brückenstraße Werbung auszuschließen. Zwischen Brückenstraße und Friedhof sowie auf der gegenüberliegenden Seite sollen Plakatwände zugelassen und nach dem Friedhof bis zum Drosselweg wieder ausgeschlossen werden. Die bereits erstellten Plakatwände genießen Bestandsschutz. Eigenwerbung der entlang der Bundesstraße ansässigen Firmen ist weiterhin möglich.