Nürtingen
Patientenverfügung konkret abfassen
CDU-Abgeordneter Michael Hennrich besuchte Landfrauen
NÜRTINGEN (pm). Am vergangenen Dienstag referierte der Nürtinger CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich anlässlich einer Veranstaltung der Nürtinger Landfrauen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Eine Patientenverfügung solle eine möglichst konkrete Regelung der medizinischen Behandlung gewährleisten. Sie könne schriftlich, aber auch formlos jederzeit widerrufen werden, erklärte Hennrich.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen sei umfassender als eine Patientenverfügung, sie umfasst die Bereiche medizinische Versorgung, Finanzen oder auch den Aufenthalt beispielsweise in einem Heim und sei somit eine allgemeine Regelung dazu, wer rechtsgeschäftlicher Vertreter sei. Dies sei wichtig, wenn man selbst nicht mehr handeln könne, sagte Hennrich weiter. Die Vorsorgevollmacht müsse in Schriftform mit Datum und Unterschrift erstellt werden, der Bevollmächtigte müsse diese im Original bei sich führen.