Nürtingen
„Panik mit gravierenden Folgen verbreitet“
Bewährungs- und Haftstrafen für Musiknacht-Überfall
STUTTGART/NÜRTINGEN. In den Prozessen wegen des Rachefeldzugs von PKK-Anhängern während der Nürtinger Musiknacht im vergangenen Jahr hat das Stuttgarter Landgericht nun das zweite Urteil verkündet. Neun junge Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch Jugendstrafen zwischen drei Jahren und zwei Jahren auf Bewährung.
„Freiheit für alle politischen Gefangenen“ skandierten Besucher im voll besetzten Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung. Mit Bedauern stellte der Vorsitzende Richter der 3. Großen Jugendkammer, Joachim Holzhausen, in seiner anschließenden Urteilsbegründung fest, dass die neun Angeklagten im Alter zwischen 18 und 21 Jahren zwar früher oder später im Prozess ein Geständnis abgelegt hatten, aber weder persönliche Verantwortung übernommen noch sich bei den Opfern des brutalen Überfalls auf eine türkische Gaststätte in der Bahnhofstraße während der Nürtinger Musiknacht im vergangenen Jahr entschuldigt haben.
Dies hatten nämlich die vor der 1. Schwurgerichtskammer angeklagten weiteren neun erwachsenen PKK-Anhänger, die inzwischen zu je zwei Jahren und neun Monate Haft verurteilt worden waren (wir berichteten) getan.