(bg) Am 26. Oktober des Jahres 1929 wurde ein Gesetz erlassen, an dem man noch lange Freude haben sollte. Die Gesetzgeber der Weimarer Republik schrieben im so- genannten Zündwarenmonopolgesetz fest, dass die nächsten 53 Jahre Streichhölzer ausschließlich von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden durften.
Das Gesetz überdauerte die Weimarer Republik, die faschistische ...