Nürtingen
Mehr Gewicht für den Bürgerwillen
Grün-Rot erleichtert Bürgerentscheide
Die grün-rote Landesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, Elemente der direkten Demokratie und auch damit mehr Bürgerbeteiligung zu befördern, auf Landesebene wie auch auf kommunaler Ebene. Die Gesetze dazu beschloss der Landtag im Oktober, seit Anfang Dezember ist die geänderte Gemeindeordnung dafür in Kraft.

Mit ihrer Mehrheit beschloss die Regierungskoalition Änderungen in der Gemeindeordnung, unter anderem zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Auch auf Landesebene wurden die Hürden für Volksentscheide niedriger gesetzt. An der notwendigen Verfassungsänderung musste die Opposition mitwirken. Das geänderte Gesetz sieht nun auch den Volksantrag vor, für den es 0,5 Prozent Zustimmung aller Wahlberechtigten braucht, rund 39 000 Unterschriften. Nun kann eine Initiative einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Ein weiterer Schritt ist ein Volksentscheid, in Baden-Württemberg Volksabstimmung genannt. Voraussetzung dafür ist eine ausreichend große Zahl von Wählern, die das wollen. Deshalb ist der Abstimmung ein Volksbegehren vorgeschaltet. Der Landtag kann dem Anliegen des Volksbegehrens direkt zustimmen. Tut er das nicht, kommt es zur Volksabstimmung.