Ortschaftsrat Neckarhausen will Standortfrage geklärt wissen
NT-NECKARHAUSEN (pm). Im Rahmen der letzten Bürgerfragestunde wurde von einem Neckarhäuser Bürger die Frage aufgeworfen, ob auf der Gemarkungsfläche die Ausstellung von Windkraftanlagen mögliche sei. Ortsvorsteher Bernd Schwartz verneinte dies mit dem Hinweis, dass sowohl die erforderlichen Windgeschwindigkeiten, welche für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage benötigt werden, nicht erreicht werden, als auch Belange der Schutzgebiete den Bau von Windrädern ausschließen. Vom städtischen Planungsamt wurden die Informationen auf Nachfrage der Ortschaftsverwaltung Neckarhausen nun nochmals bestätigt.
Die Landesregierung will den Ausbau von Windenergieanlagen voranbringen und beabsichtigt die Änderung des Landesplanungsgesetzes. Im Regionalplan der Region Stuttgart sind bisher neun Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen, in denen der Bau von Windenergieanlagen zulässig ist. Auf den restlichen Flächen der Region Stuttgart sind grundsätzlich keine Windenergieanlagen zulässig.