NÜRTINGEN (red). Vor einem Monat hat die Bürgerinitiative „Nürtingen am Neckar“ beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eingereicht. Eine Entscheidung hat das Verwaltungsgericht noch nicht getroffen. Die Vertrauensleute der Bürgerinitiative erhielten jedoch vom Verwaltungsgericht die Stellungnahme der Stadt Nürtingen zugeschickt, die von einer renommierten Anwaltskanzlei aus Stuttgart verfasst wurde. Der 31-seitige Schriftsatz, der der Redaktion vorliegt, deutet darauf hin, dass die Stadt alles unternimmt ...
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