Nürtingen
Höchstens 150 Plakate pro Partei
Stadt Nürtingen stellte im Dialog mit Parteien die Regeln für die Werbung zur Landtagswahl auf
NÜRTINGEN (nt). Am Sonntag, 13. März, wählen die Bürgerinnen und Bürger einen neuen Landtag für Baden-Württemberg. Bei einer Besprechung im Nürtinger Rathaus wurden jetzt mit den Parteien die Spielregeln für Wahlkampf und Wahlwerbung diskutiert.
In einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es zu diesem Thema:
„Die Parteien einigten sich dabei auf eine Beschränkung von 150 Plakaten je Partei im Stadtgebiet einschließlich aller Stadtteile. Der Beginn der Plakatierung wurde einvernehmlich auf Samstag, 13. Februar, ab 0 Uhr festgelegt. Bis spätestens Dienstag, 22. März, um 24 Uhr sind die Parteien verpflichtet, die Plakate wieder zu entfernen. Infostände der Parteien werden im Zeitraum 13. Februar bis 12. März samstags in der Fußgängerzone nach einem rollierenden Verfahren vergeben. Parteien, die daran teilnehmen möchten, müssen sich bis zum 11. Dezember bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Nürtingen, Telefon (0 70 22) 75-2 62, melden.
Aufgrund der Baumaßnahmen in der Fußgängerzone sind die Platzverhältnisse stark eingeschränkt. Daher ist aus Sicht der Stadt dieses Mal für den Wahlkampf eine exakte und genaue Planung der Stände unerlässlich.
Für Informationsstände an anderen Wochentagen oder außerhalb der Stadtmitte ist ebenfalls die Straßenverkehrsbehörde der Ansprechpartner.