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„Generelles Verbot ist keine vernünftige Lösung“

Kritisch wird es laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Dr. Stefan Brink erst beim Posten von Fotos über das Internet. Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Fotoverbot bei Einschulungsfeiern? - Das Bild in die Menge geht nicht".

Dr. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes. Foto: LfDi/Kristina Schäfer

Herr Dr. Brink, in anderen Bundesländern haben Schulleiter bei Einschulungsfeiern Eltern generell das Fotografieren verboten und sich dabei auf die neue DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) berufen. Hat sich tatsächlich etwas bei diesem Thema verändert? Bisher war es ja nie ein Problem, wenn Eltern den Fotoapparat zückten.

Grundsätzlich darf jeder zu privaten Zwecken jeden fotografieren. Erst bei der Veröffentlichung gibt es Grenzen. Allerdings hat die Schule auf dem Schulgelände das Hausrecht und kann davon Gebrauch machen. Ein generelles Foto- und Filmverbot lässt sich mit der DSGVO nicht ...

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