(heb) Eifersüchtig achten die von der Gemeindereform in den 70er-Jahren betroffenen Teilgemeinden auf die Einhaltung der damals geschlossenen Eingemeindungsverträge. Dabei kann man besonders hinsichtlich der Zweckmäßigkeit einzelner Bestandteile wie der unechten Teilortswahl durchaus geteilter Meinung sein, nicht jedoch im Falle der Ortschaftsräte und der Gepflogenheit, dass der Gesamtgemeinderat ...