Nürtingen
Es herrschte das große Schweigen
Eine Hochzeit, die keine war Im Dschungel des Ausländerrechts
NÜRTINGEN. War es eine Scheinehe oder war es keine? Wenn alle, welche eine solche Frage beantworten können, von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen, hat das Gericht ein Problem. Im vorliegenden Fall suchte das Gericht die Wahrheit durch das Anhören von zehn Zeugen ausfindig zu machen. Für die Angeklagte, eine in Montenegro geborene, 52-jährige geschiedene Frau mit drei Kindern, entschied der Ausgang des Verfahrens darüber, ob sie vom Nürtinger Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten würde oder nicht.
Dass die in Frage stehende Hochzeit gefeiert worden war, darin waren sich mehrere Zeugen einig, wenn auch der Bund fürs Leben in einer Gaststätte in denkbar kleinem Kreis gefeiert wurde, mit zwei Hochzeitsgästen, den Zeugen. Von so etwas wie Flitterwochen konnte nicht die Rede sein. Nach der Festivität in der Gaststätte, bei der vor allem der Bräutigam eine bemerkenswerte Trinkfestigkeit an den Tag legte, ging das Ehepaar sofort wieder getrennte Wege. Er verbrachte die Nacht wie üblich bei seinem Freund, einem der Trauzeugen, während die Frau zurück in ihre Wohnung ging.