(heb) Eigentlich ist das Telefonieren während der Fahrt für alle Verkehrsteilnehmer, die ein Fahrzeug benützen, nur erlaubt, wenn der Telefonierende eine so genannte Freisprecheinrichtung benützt. Wird einer mit dem Knochen am Ohr erwischt, während er oder sie gerade Fahrrad fährt, kostet das 25 Euro, passiert das Verkehrsteilnehmern in Kraftfahrzeugen, sind gar 40 Euro und ein Punkt in Flensburg ...