Laut Entwurf des Landesglücksspielgesetzes sollen Spielhallen künftig einen Mindestabstand zu Schulen halten
Mit Hilfe einer Vergnügungsstättenverordnung versucht die Stadt Nürtingen seit dem vergangenen Jahr den Wildwuchs von Spielstätten zu unterbinden. Dem Vernehmen nach mit gutem Erfolg. Nun liegt ein Entwurf zu einem Landesglücksspielgesetz vor, der diesem Konzept teilweise widerspricht. Wie geht die Stadt damit um?
Der Entwurf des neuen baden-württembergischen Glücksspielgesetzes sieht einen Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen vor. In der Stadt ist das nicht überall der Fall, wie hier am Europahaus. Foto: Lawall
NÜRTINGEN. Die Vergnügungsstättenkonzeption, die sich die Stadt von Raumplaner Dr. Donato Acocella erarbeiten ließ, sieht vor, neue Spielstätten nur noch in der westlichen und der östlichen Kirchstraße und am Schillerplatz anzusiedeln. Eine Ansiedelung im Erdgeschoss wird untersagt.
Martin Auracher ist seit Anfang des Jahres als Revierförster für den Nürtinger Stadtwald zuständig. Für den 56-Jährigen ist es eine Rückkehr an seine alte Wirkungsstätte. Aktuell laufen die Vorarbeiten für den neuen Zehn-Jahres-Plan.