Nürtingen
"Die Brandstifterin ist schuldunfähig"
Landgericht Stuttgart: 32-Jährige gilt aber als „gefährlich“, wurde in eine Psychiatrie eingewiesen
NT-OBERENSINGEN (wic). Die 32-jährige Frau, die für insgesamt sechs Brandstiftungen in Oberensingen verantwortlich ist (wir berichteten), ist gestern wegen Schuldunfähigkeit vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Die Richter ordneten allerdings wegen ihrer Gefährlichkeit die Unterbringung in der Psychiatrie an – allerdings setzten sie die Zwangsmaßnahme zur Bewährung aus.
Man habe es sich mit dieser Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht, kommentierte der Vorsitzende Richter das Ergebnis der 20. Großen Strafkammer des Landgerichts. Die Frau konnte den Juristen in dem Verfahren zum einen nicht genau sagen, ob sie die Brände gelegt hatte, und zum andern schloss sie auch weitere ähnliche Taten in Zukunft nicht aus. Darin sahen die Richter nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen eine „Gefahr für die Allgemeinheit“.
Schuldunfähig war die Angeklagte, weil sie jeweils zur Tatzeit infolge einer psychischen Krankheit nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln. Vom 20. Mai bis zum 21. Juni 2004 hatte die Frau in sechs Fällen Brände im Haus ihrer Eltern in Oberensingen und in einem gegenüberliegenden Haus, in dem sie mit ihren beiden Kindern lebte, Brände im Keller, im Treppenhaus und vor dem Haus eines Gewerbebetriebes gelegt.