Auch nach der Strukturreform der Forstämter sollen die Prinzipien einer nachhaltigen Bewirtschaftung gewährleistet bleiben
Auslöser war das Bundeskartellamt, das die einheitliche Holzvermarktung im Land monierte. Dazu kamen gesetzliche Änderungen, in deren Zuge das Land den Staatswald in die Obhut einer neu geschaffenen Anstalt des öffentlichen Rechts gab. Das hat auch Auswirkungen für die Kreisforstämter sowie für kommunale und private Waldbesitzer.
Der Verkauf von Nutzholz war Ausgangspunkt eines Kartellstreits, der in eine Strukturreform der Forstämter mündete. Foto: Holzwarth
Von den 19 500 Hektar Wald im Landkreis Esslingen sind als Staatswald 33 Prozent im Besitz des Landes, 13 Prozent sind Privateigentum und 54 Prozent gehört den Städten und Gemeinden. Die untere Forstbehörde nahm bisher beim Landratsamt als sogenanntes Einheitsforstamt sowohl hoheitliche Aufgaben als auch die forsttechnische Betriebsleitung für den Wald wahr.