Was Politiker und Praktiker zur Reform des Paragrafen 219a sagen
Foto: Holzwarth
Eine Abtreibung ist in Deutschland rechtswidrig, wird jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft. Dies regelt der berüchtigte Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB). Unmittelbar daran schließt sich der Paragraf 219 an. 219a verbietet Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch. Der Begriff ist so weit gefasst, dass er die schlichte Information durch jemanden, der daran Geld verdient, unter Strafe stellt. Als Folge davon wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage angegeben hatte, den Eingriff anzubieten.
Die Brauerei in Zizishausen und das Lokal am Schlossberg machen zu.
NÜRTINGEN. Im Jahre 2017 hatte der promovierte Biologe Santiago J. Ramírez Aguilar in Zizishausen das „Bierwerk Gerstenfux“ eröffnet und dort sein eigenes Craft-Beer gebraut, das auch Supermärkte in ihr…