Braucht Nürtingen ein Hochwasserschutzregister? Diese Frage wurde vor wenigen Tagen von den NT-14-Gemeinderäten bei einer Vortragsveranstaltung diskutiert.
NÜRTINGEN (fr). Stadtrat Raimund Braun, von Beruf selbstständiger Landschaftsplaner mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Hochwasser und Wasserrückhaltung, stellte in seinem Impulsvortrag das durch die Novellierung des Hochwasserschutzgesetzes neu verfügbar gewordene Werkzeug eines Hochwasserschutzregisters vor. Vom Land empfohlen und von einigen Städten bereits genutzt, bietet es Kommunen die Möglichkeit, trotz Bauverbot im Hochwasserbereich Baugenehmigungen zu erteilen. Braun führte anhand verschiedener Beispiele aus, dass die bisher übliche Technik, Dämme und Spundwände gegen das Hochwasser einzusetzen, ausgesprochen teuer ist und trotzdem keinen 100-prozentigen Schutz bietet. Wirtschaftlicher und ökologisch besser vertretbar sind hingegen dezentrale Maßnahmen, die allerdings einen Paradigmenwechsel voraussetzen: Man muss Abschied nehmen von dem Vorhaben, alles trocken zu halten und stattdessen versuchen, den durch Hochwasser verursachten Schaden auszuschließen oder möglichst klein zu halten. Dies geschieht durch eine „hochwasserangepasste“ Bauweise, eine der Voraussetzungen für eine Baugenehmigung.