Monika Austermann: „Stimmschein nur bei Briefwahl beantragen“
NÜRTINGEN (nt). Die Stimmbenachrichtigungen für die Volksabstimmung am Sonntag, 27. November, scheinen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Missverständnisse zu sorgen. Die Wahl- beziehungsweise Abstimmungsbenachrichtigungen für die Volksabstimmung sind verschickt worden. „Die Benachrichtigung erfolgte nicht in Postkarten-, sondern in Briefform“, so Monika Austermann vom Bürgeramt der Stadt Nürtingen. Die Benachrichtigung sagt dem Wähler, in welchem Abstimmungsraum er abstimmen gehen kann. Wer am 27. November zwischen 8 und 18 Uhr nicht persönlich in seinen Abstimmungsraum (Wahllokal) gehen kann, der kann den Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins ausfüllen. Dieser Antrag ist im unteren Drittel der Stimmbenachrichtigung aufgedruckt. „Offensichtlich wissen viele Bürger nicht, dass die per Brief zugesandte Stimmbenachrichtigung die Mitteilung für ihr Stimmrecht für den Volksentscheid ist“, so Monika Austermann. „Das Bürgeramt wird derzeit mit einer unglaublich hohen Antragsflut auf Erteilung eines Stimmscheins zur Briefabstimmung überschwemmt.“