(bg) Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit des sogenannten Begleiteten Fahrens. Damit wird man bereits mit 17 im Auto auf den Straßenverkehr losgelassen, allerdings nur in Begleitung zuvor eingetragener Personen. „Prima Sache“, dachten sich da einige, „soll der Junior doch das Fahren üben, indem er mich von der Kneipe holt.“ Doch der deutsche Gesetzgeber ist ein Spaßverderber und ordnete an, ...