Innerhalb einer Bearbeitungszeit von zwei Stunden mussten 60 Fragen aus fünf Sachgebieten, nämlich Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerökologie und Fischhege, Gerätekunde, Fangtechnik und Behandlung und Verwertung von Fischen und fischereirechtliche, naturschutzrechtliche und andere für die Fischerei bedeutsame Rechtsvorschriften, im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Die Prüfung besteht derjenige/diejenige, der von den 60 Fragen 45 richtig beantwortet und von jedem der fünf Sachgebiete (je zwölf Fragen) mindestens die Hälfte richtig beantwortet. Von den 172 Teilnehmenden erhielten 164 Personen das Prüfungszeugnis, die damit bei ihrem Bürgermeisteramt den Fischereischein beantragen können. Wer nicht bestanden hat, kann die Prüfung im kommenden Jahr wiederholen.