Blaulicht

Mehrheit verantwortungsbewusst aber hunderte ohne Schutz - Bilanz der Kontrollen der Maskenpflicht

KREISE ESSLINGEN/REUTLINGEN/TÜBINGEN/ZOLLERNALB (lp). Das Polizeipräsidium Reutlingen zieht anlässlich der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, die am Mittwoch in den vier Landkreisen stattfanden, eine gemischte Bilanz: Zwar kommt die Mehrheit der Fahrgäste der Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie an den Wartebereichen nach, dennoch trugen auch hunderte Personen keinen oder nur einen unzureichenden Mund-Nasen-Schutz. Insgesamt waren an den stationär und mobil durchgeführten Maßnahmen, die zwischen 7 und 13 Uhr unter anderem am Flughafen Stuttgart, an Bahnhöfen und Busbahnhöfen sowie auf den Hauptverbindungsstrecken des Regionalverkehrs stattfanden, rund 100 Polizeibeamte beteiligt. Die Kontrollen, die bereits im Vorfeld angekündigt worden waren, wurden überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen. Allerdings wurden auch 1927 Personen hauptsächlich an den Wartebereichen angesprochen, da sie keine Maske trugen oder Mund und Nase nicht ausreichend bedeckt hatten. In den meisten Fällen war dies auf die Unkenntnis, dass die Maskenpflicht auch im Freien an Bus- und Bahnsteigen gilt, oder auf Nachlässigkeit zurückzuführen. Für die Fahrgäste, die ihren Mund-Nasen-Schutz schlicht vergessen hatten, beschaffte das Polizeipräsidium Reutlingen Einmalmasken, um diese bei Bedarf kostenlos auszuhändigen. Da sich bis auf ganz wenige Ausnahmen die Personen einsichtig zeigten und umgehend eine Maske anlegten, mussten lediglich drei förmliche Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Diese Betroffenen, die unverbesserlich die Regelungen der Maskenpflicht missachteten, müssen nun mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. Wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse ermittelt das Polizeirevier Flughafen außerdem gegen eine 59 Jahre alte Frau, die in der S-Bahn in Richtung Flughafen ohne Maske unterwegs war und ein ganz offensichtlich selbst ausgefülltes Online-Attest vorzeigte. Solche Blanko-Schriftstücke kursieren im Internet und können bei Gebrauch den genannten Straftatbestand verwirklichen, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsieht. Neben dem erwähnten Bußgeld erwartet die Frau auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das Polizeipräsidium Reutlingen weist ausdrücklich darauf hin, dass ein derartiges Online-Attest nicht von der Verpflichtung befreit, in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Um die Pflicht zum Tragen einer Alltagsschutzmaske wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken, werden die Kontrollen in enger Abstimmung mit den Ortspolizeibehörden und den regionalen Verkehrsbetrieben fortgesetzt.

Zur Startseite