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Steuerzahlerbund: Gefahr

(pm) Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg empfiehlt Arbeitnehmern bei Erhalt von Fahrtkostenzuschüssen und Nutzern von Jobtickets, immer auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten in der Steuererklärung einzutragen. Dies gelte auch, wenn die Werbungskosten insgesamt unter dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 Euro liegen. Der Hintergrund sei, dass ...

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