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Recht auf warme Wohnung

(pm) Obwohl noch Sommer ist, sinken die Temperaturen bereits empfindlich. Der Deutsche Mieterbund Landkreis Esslingen weist darauf hin, dass kein Mieter in seiner Wohnung frieren muss, auch wenn die Heizperiode, welche die Rechtsprechung allgemein vom 1. Oktober bis 30. April festgelegt hat, noch nicht erreicht ist. Bei tagelangen kühlen Temperaturen müsse der Vermieter heizen genauso wie im ...

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