(pm) Viele Schüler und Studenten jobben in den Ferien. Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg rät denjenigen, die einen Ferienjob gefunden haben, sich nach Ende der Tätigkeit die Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber aushändigen zu lassen und sie aufzubewahren.
Denn die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene ...