NTZ+ Nürtingen

Verwaltungsgericht bestätigt Stadt

Der Eilantrag der Bürgerinitiative zum Hotel am Neckar wird abgelehnt

NÜRTINGEN (nt). Die Bürgerinitiative „Nürtingen am Neckar“ hat gerichtlich erwirken wollen, dass die Stadt Nürtingen keine Entscheidung treffen oder vollziehen darf, die dem Bürgerbegehren gegen der Verkauf von Grundstücken zum Bau eines Hotels am Neckar entgegenstehen würden. Voraussetzung dafür wäre allerdings eine Feststellung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart, dass das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist. Das Gericht ist nun der Argumentation der Stadt Nürtingen gefolgt und hat den Antrag der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative für unzulässig erklärt. Dies teilt die Stadt mit.

Am 14. November 2017 hatte der Gemeinderat der Stadt Nürtingen den Verkauf von zwei Grundstücken und zwei weiteren Teilflächen an der Neckarstraße an einen Investor zum Bau eines Hotels beschlossen. Gegen diesen Beschluss regte sich Widerstand. Die Bürgerinitiative sammelte 4701 Unterschriften, um ein Bürgerbegehren anzustrengen und reichte diese am 5. März fristgerecht ein. Um einen Kompromiss zu finden, hob der Gemeinderat jedoch bereits am 22. Februar den Verkaufsbeschluss auf und sah einen Mediationsprozess unter externer Leitung vor. Damit folgte er der Forderung der Bürgerinitiative. Nach ...

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