Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2) oder einer medizinischen Maske gilt laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin während der gesamten Fahrt in den Bussen und Bahnen. Darauf weist der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hin. An den Haltestellen gelte die Maskenpflicht nicht mehr.
Während in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens auf Freiwilligkeit gesetzt werde, sei die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr durch die Landesverordnung weiterhin vorgeschrieben und nicht nur eine Empfehlung – ähnlich wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen, so der VVS. Wer ohne Maske mit den Öffentlichen fährt, müsse laut Verordnung des Landes mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu 250 Euro rechnen. Befreit sind nach wie vor Kinder unter sechs Jahren, Fahrgäste mit entsprechendem Attest sowie gehörlose und schwerhörige Fahrgäste sowie ihre Begleitpersonen.
„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich im ÖPNV, wo oftmals nicht ausreichend Abstand eingehalten werden kann, als besonders wirkungsvolles Mittel vor einer Ansteckung mit dem Covid-Virus erwiesen“, so ...
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NTZ+ Nürtingen | 01.03.2023 - 05:30
Die Corona-Verordnung endet - was sagt die Samariterstiftung in Nürtingen dazu?
Das Land zieht einen Schlussstrich, der Bund jedoch noch nicht ganz. Das Land und auch das Gesundheitsamt des Kreises Esslingen appellieren stattdessen an die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen. Doch was sagt beispielsweise die Samariterstiftung dazu?