Die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2) oder einer medizinischen Maske gilt laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg weiterhin während der gesamten Fahrt in den Bussen und Bahnen. Darauf weist der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) hin. An den Haltestellen gelte die Maskenpflicht nicht mehr.
Während in anderen ...