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Leben inklusiv in Oberboihingen tut sich schwer mit neuem Corona-Gesetz

Nach der neuesten Corona-Gesetzgebung müssen Menschen, die in Behinderteneinrichtungen leben und arbeiten, fast den ganzen Tag eine FFP-2-Maske tragen. Unmöglich, das umzusetzen, sagen die Verantwortlichen von Leben inklusiv.

Nicht einmal zu Hochzeiten von Corona mussten die Beschäftigten der Werkstätten in Oberboihingen am Arbeitsplatz mit Abstand eine FFP2-Maske tragen. Jetzt ist es Pflicht. Paul-Leon Schmidt, Werkstattrat in Frickenhausen (stehend, links), und Thomas Fick, Geschäftsführer von Leben inklusiv (stehend, rechts), halten das für eine Zumutung. Foto: Gosson

OBERBOIHINGEN. „Die Entscheider in Berlin hatten uns gar nicht im Blick“, sagt Thomas Fick, Geschäftsführer von Leben inklusiv, früher als Behindertenförderung Linsenhofen bekannt. Seit dem 1. Oktober gilt das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid19“. Es schreibt vor, dass die Beschäftigten in den Werkstätten am Arbeitsplatz auch dann eine FFP2-Maske tragen müssen, wenn der Mindestabstand zum nächsten Arbeitsplatz gewährleistet ist. Das ist neu und war so noch nie da.

Nach Feierabend gibt es für viele keine Maskenpause. Denn sie leben in einem Wohnheim in Frickenhausen beziehungsweise Oberboihingen oder in einer Außenwohngruppe, wo nach dem neuen Gesetz eine Maskenpflicht in den gemeinschaftlich genutzten Räumen gilt.

Am Dienstag war der erste Werktag nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes. „Es ist schwierig bis unmöglich, das in den Werkstätten umzusetzen, im Wohnbereich ist es gar nicht praktikabel, sagt Nicole Riede, die bei Leben inklusiv für das ambulant betreute Wohnen zuständig ist. Während die Regeln überall gelockert werden, werden sie für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen wie Leben inklusiv noch ...

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