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Die Straße für Radler

Das Verkehrsschild VZ 244.1 Foto: rdk

Nürtingen hat seit einem guten halben Jahr eine Fahrradstraße. Was genau das von den Kommunen aufgestellte Verkehrszeichen 244.1 und etwaige Zusatzschilder für Radler, Autofahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet, scheint aber so manchem noch ein Rätsel.

Die Grundidee einer Fahrradstraße ist klar: Hier soll der Radverkehr begünstigt sein, Radler sollen ohne Verzögerungen von A nach B gelangen. Fahrradstraßen dürfen nur dann auch von Kraftfahrzeugen befahren werden, wenn unterhalb des Fahrradstraßen-Schilds entsprechende Zusatzzeichen angebracht sind – beispielsweise für Anlieger oder Kraftfahrzeuge ganz allgemein. Anders als in den europäischen Fahrrad-Metropolen Amsterdam oder Kopenhagen ist Letzteres in vielen deutschen Städten der Fall.

Wer als Autofahrer auf einer Fahrradstraße unterwegs ist, muss besonders umsichtig sein, denn auf Fahrradstraßen gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Gegebenenfalls müssen Kraftfahrzeuge ihr Tempo entsprechend verringern.

Während auf gewöhnlichen Straßen Fahrradfahrende nur dann nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht ...

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