NTZ+ Paulas Nachrichten

Kinderrechte im Grundgesetz

Im Grundgesetz steht auch etwas über Kinder. Artikel 6 enthält einige Aussagen, die Kinder und Familien betreffen. „Eltern haben das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen“, sagt Christiane Toyka-Seid: „Das heißt, Kinder haben das Recht, dass die Eltern ihrer Pflicht nachkommen und sie versorgt werden.“ Dazu gehört etwa, dass Kinder eine Unterkunft und Essen haben und zur Schule gehen können.

Einige Menschen und Kinderrechtsorganisationen kritisieren, dass im Grundgesetz nur etwas über Kinder steht, aber nicht für Kinder. Sie wollen, dass Kinderrechte ausdrücklich mit im ...

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