Manuel Betz, Erkenbrechtsweiler. Selbständige Freiberufler, die freiwillig in einer Ersatzkasse Mitglied sind, werden nach der Höhe der Einkommensteuer zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge eingestuft. Sinkt das Einkommen, zum Beispiel bei einem Rentner, der das Geschäft ausklingen lässt, sinkt auch ab Vorlage des Einkommensteuerbescheids der Beitrag. Liegt dieser Bescheid allerdings erst 19 Monate nach der ersten zu hohen Zahlung vor, verliert das Kassenmitglied die zu viel gezahlten Beiträge ersatzlos. Selbst wenn von den 19 Monaten sechs Monate durch die langsame Bearbeitung beim Finanzamt zu vertreten sind. Die Praxis derartig verlorener Kostenvorschüsse nennt man in anderen Bereichen anders. Welcher Machenschaften bedient sich hier der Gesetzgeber mit freundlicher Unterstützung der Inkassoinstanz? Ich habe auf diese Art einen Betrag von 3000 Euro verloren. Jeder andere in einer solchen Situation sollte sich davor in Acht nehmen.
Leserbriefe | 03.05.2024 - 05:00
Mauern statt Hecken
Herbert Schaal, Nürtingen.
Ein neuer Trend nimmt Fahrt auf: Es geht um den „Einmauerungs-Trend“. Ein völlig neues, bislang unbekanntes Erscheinungsbild. Neuerdings werden vereinzelt Wohnobjekte ummauert. Man schlendert durch sein Wohngebiet und ...
Leserbriefe | 03.05.2024 - 05:00
Herr Wissing verkennt die Realität
Hartmut Gerhardt, Wolfschlugen. Zum Artikel „Drohende Fahrverbote – SPD warnt vor ,Panikmache‘“ und zum Kommentar „Ein jämmerliches Ablenkungsmanöver“ vom 13. April.
„Diejenigen, die immer sagen, das Klimaschutzgesetz muss aber so bleiben, wie es ...