Petra Göhler, Nürtingen.
Wir besitzen auf zwei zusammenhängenden Flurstücken ein älteres Haus, ursprünglich ein Bauernhaus, mit Garten in einem eng bebauten, alten Wohngebiet. Zusammen mit den Gärten der Nachbarhäuser ergibt sich eine schöne Grünzone. Als wir von der neuen Grundsteuer erfuhren, haben wir eine Bauanfrage für das im Grundbuch als „landwirtschaftliche Fläche“ bezeichnete Flurstück gestellt. Sie wurde erwartungsgemäß abgelehnt. „Die Grünflächen sind zur Erhaltung des Gebietscharakters, aber auch aus klimatischen Gründen freizuhalten“, hieß es. Als wir den Grundsteuermessbetrag erhielten, haben wir Einspruch eingelegt. Wir beantragten beim Gutachterausschuss ein Gutachten. Das Ergebnis der sogenannten Vorprüfung kam bald zurück: die Voraussetzungen nach § 38 Abs. 4 LGrStG seien nicht erfüllt, weil der Unterschied des tatsächlichen Werts des Grundstücks nicht um mehr als 30 Prozent abweicht. Die Vorprüfung ergab einen Abschlag von „nur“ 25 Prozent. Wir fragten nach, warum nur 25 Prozent, wo doch über 60 Prozent Gartenfläche sei. Die Gutachterin sagte uns sinngemäß: Der Rechenweg sei festgelegt, es gäbe keinen Spielraum. Obwohl sie erhebliche Abzüge feststellte, werden über 30 Prozent Abzug, wie es das LGrStG fordert, nur von extrem großen Grundstücken erreicht, wie sie in der Innenstadt kaum vorkommen. Sie nannte das Gesetz unsozial und war sichtlich frustriert. Die Bebauung außer Acht zu lassen, ist politische Willkür, die die finanziellen Lasten der Gemeinde hauptsächlich den Gartenbesitzern aufbürdet. Hinzu kommt, dass alle städtischen Gartenbesitzer einen Aufschlag auf ihr Grundstück zahlen, außer sie besitzen einen Stadtpark. Meine Rückfrage an die CDU-BW ergab, dass sie es nicht gut findet, aber nichts ändern will. Eine offizielle Stellungnahme der CDU-BW, hoffentlich mit Nachbesserungsvorschlag, ist längst überfällig, damit die Betroffenen endlich wissen, woran sie sind.
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Verhalten ist rücksichtslos
Klaus Bader, Erkenbrechtsweiler. Zum Artikel „Wenn die Steige zur illegalen Rennstrecke wird“ vom 24. April.
Als Einwohner von Erkenbrechtsweiler und direkt Betroffener kann ich mich den Neuffener Beschwerden über Motorradlärm und rücksichtsloses ...
Leserbriefe | 30.04.2025 - 05:00
Egoistische Ziele
Kurt Reinhardt, Wendlingen. Zum Artikel „Es gibt schon einen Präzedenzfall“ vom 1. April.
Wöchentlich, mitunter täglich, erscheint eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative „Vereint gegen Fluglärm“. Schnellstens – der Leser könnte fast vermuten: ...