Petra Göhler, Nürtingen. Zum Artikel „Einspruchswelle gegen Grundsteuer“ vom 30. März.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Herr Köbler, hat die Empfehlung, binnen Vier-Wochen-Frist Einspruch zu erheben, als „sinnlos, vollkommenen Schwachsinn“ bezeichnet.
Er fordert die Städte und Gemeinden auf, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und die Bürger zu beruhigen, dass die Hebesätze angepasst würden. Weiterhin meint er, das Verfassungsgericht könne ohnehin nichts an der neuen Gesetzgebung ändern, weil sonst die Gemeinden in die Insolvenz gingen.
Wir können Herrn Köblers Stellungnahme überhaupt nicht nachvollziehen. Wir haben den Eindruck, die grün-schwarze Landesregierung hat Hausbesitzer mit Gärten ins Visier genommen und will sie über die neue Grundsteuer bestrafen.
In Pippi-Langstrumpf-Manier verteidigt sie ihr Vorhaben als innovativ und modern. Die 20-Zimmer-Villa oder der Wohnblock mit zwölf Einheiten würde künftig überall in Deutschland höher besteuert als das Einfamilienhäuschen auf einem gleich großen Grundstück, außer in Baden-Württemberg.
Ein Flurstück, das nicht bebaut werden darf, würde sogar höher besteuert als ein benachbartes gleich großes Villengrundstück. Manche zahlen das Vielfache wie bisher, andere nur noch einen Bruchteil davon , obwohl sie die Infrastruktur und Einrichtungen der Gemeinde gleichermaßen nutzen.
Wer den vom Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert anfechten will, muss ein teures Gutachten auf eigene Kosten erstellen lassen. Fällt die im Gutachten festgestellte Differenz zum Bodenrichtwert kleiner als 30 Prozent aus, erfolgt keine Korrektur des Bodenrichtwerts.
Nicht der Einspruch, sondern die baden-württembergische Grundsteuer ist Schwachsinn. Solange es keine faire neue Regelung gibt, soll die alte bestehen bleiben und keine Gemeinde würde dadurch in Insolvenz gehen. Einsprüche und Klagen helfen gegen politische Willkür. Betroffene sollten sich nicht darauf ausruhen, dass andere sich für sie beschweren werden.
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