Siegfried Pfeil, Neckartailfingen. Zum Artikel „Schwäbische Familie erhält Asyl in den USA“ vom 28. Januar. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden wirklich politisch Verfolgten, der um Anerkennung seines Status in dem jeweiligen Zufluchtsland kämpft und eine ungeheuerliche Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes. Richter Burmans sei gesagt, dass die Familie Romeike aus einem demokratischen Land stammt, in dem Gesetze legal in einem parlamentarischen Verfahren erlassen wurden und werden. Was ist ein Gesetz wert, wenn es nicht angewandt beziehungsweise durchgesetzt wird?
Und das ist in dem vorliegenden Fall gemacht worden. Bildung ist eines der höchsten und wichtigsten Güter einer Gesellschaft und sollte nicht einer verwirrten Ideologie überlassen, sondern wertfrei von einem staatlichen System vermittelt werden, und zwar mit der Verpflichtung zum Schulbesuch. Auch wenn in den USA der Hausunterricht ein klassisches Elternrecht ist, muss dies in unserem Land nicht auch so sein. Man stelle sich vor, wir hätten das gleiche Waffenrecht wie die Vereinigten Staaten . . . furchtbar. Im genannten Artikel wird das Urteil mit der ausgeprägten Verfolgung der Eltern, die abstoßend sei und gegen elementare Menschenrechte verstoßen würde, begründet. Als Richter eines Landes, in dem noch die Todesstrafe mittels Giftspritze und elektrischem Stuhl vollstreckt wird oder in dem Afroamerikaner noch lange nicht die gleichen gesetzlich zugesicherten Rechte wie Weiße haben oder dessen Regierung in Washington schon über Jahre hinweg Menschen (wenn auch Terroristen) ohne richterliche Anordnung rechtswidrig in einem Lager gefangen hält, sollte man etwas zurückhaltender mit dem Wort „Menschenrechte“ umgehen.
Ich finde es schon mehr als geheuchelt, wenn sich die fromme Familie Romeike unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, nämlich mit einem Touristenvisum, in die USA einschleicht, um dann einen Asylantrag zu stellen. Was sagen denn ihre christlichen Werte zu Lügen und Betrügen? Ein legaler Weg wäre die Auswanderung und der Erwerb der Greencard (Aufenthaltsgenehmigung) gewesen, aber dazu hat es offensichtlich nicht gereicht.
Leserbriefe | 02.08.2025 - 05:00
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Leserbriefe | 02.08.2025 - 05:00
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