Friedrich Pfleghar, Oberboihingen. Zum Artikel „Nabu klagt gegen Landkreis“ vom 16. Dezember.
„Nabu klagt gegen Landkreis“ stand am Freitag in der Nürtinger Zeitung. Endlich geht jemand gegen das im Prinzip willkürliche Handeln der Kreis-Behörden im Lande vor und verhindert eine weitere Beseitigung von wertvollen Streuobstwiesenbeständen. Nachdem dies vor Kurzem in Bretten nicht gelungen ist, 39 von 40 Bäumen wurden kurzfristig gefällt, gelingt dies vielleicht jetzt in Großbettlingen.
In Oberboihingen hat man da im vergangenen Jahr, mit Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Esslingen, schon Tabula rasa gemacht bei der Erweiterung des Baugebiets „Pfanne“, auch Bebauungsplan „Koch-/Neuffen-/Zollernstraße“ genannt. Auch da wurden 25 Bäume kurzerhand plattgemacht. Die sollen jetzt immerhin mit 20 neuen Bäumen in Ohmden, ja richtig Ohmden, nicht Oberboihingen, ausgeglichen werden. Immerhin neue Bäume, aber wo sollen die dort stehen? Wenn man nun intensiv forscht, kann man tatsächlich herausfinden, dass diese auf dem dortigen Golfplatz gepflanzt werden sollen.
Oberboihinger Bauherren finanzieren Baumpflanzungen auf dem Golfplatz in Ohmden, welch eine Farce! Interessant wäre an der Stelle, wie es zu diesem unnötigen außerörtlichen Ausgleich überhaupt gekommen ist. Ich frage mich nämlich, was aus dem „Streuobstwiesen Neupflanzungsplan Oberboihingen“ geworden ist, den ich im Juli 2020 an den Oberboihinger Bürgermeister, im Namen des OGV Oberboihingen erarbeitet, übergeben habe. Nach meinen Erinnerungen gab es im März 2021 und November 2021 jedenfalls keine Antworten.
Ich bin nun doch sehr verwundert, dass es anscheinend in Oberboihingen keine Ausgleichsmöglichkeit gab und der Gemeinderat da auch nichts auszusetzen hat, obwohl dieser, zumindest in Teilen, Kenntnis von meinen damals übergebenen Plänen hat. Doch zurück zur Klage des Nabu. Ich halte diese für absolut richtig und dringend notwendig, da gehört Klärung her was denn der Paragraf 33a Naturschutzgesetz tatsächlich wert ist. Meine volle Unterstützung hat der Nabu jedenfalls, es darf kein einfaches „weiter so“ geben.
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