Kurt Schneider, Unterensingen. Zum Artikel „Verfassungsschutz: AfD ist ,gesichert rechtsextremistisch‘“ vom 3. Mai.
Die jüngste Einstufung der Alternative für Deutschland AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nicht nur erhebliche politische und gesellschaftliche Auswirkungen, sondern wirft auch grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf. Im Zentrum steht die Problematik, ob das BfV mit seiner Vorgehensweise und öffentlichen Kommunikation die eigenen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Kompetenzen überschreitet und damit selbst in einen Bereich vorstößt, der als verfassungsfeindlich zu bewerten ist. Die Veröffentlichung der Einstufung und die damit verbundene mediale Begleitung stellen einen erheblichen Eingriff in die Rechte der betroffenen Partei dar. Die Tatsache, dass das entscheidende Gutachten nicht öffentlich ist, erschwert eine unabhängige Überprüfung der Vorwürfe und öffnet politischen Instrumentalisierungen Tür und Tor. Das Grundgesetz garantiert allen Parteien die Gleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz). Staatliche Stellen und damit auch das BfV sind zu strikter Neutralität verpflichtet. Eingriffe, die geeignet sind, das Ansehen einer Partei in der Öffentlichkeit zu beschädigen oder ihre Wettbewerbschancen zu beeinträchtigen, sind nur bei Vorliegen zwingender und gerichtsfest belegter Gründe zulässig. Das BfV überschreitet mit der aktuellen Einstufung und öffentlichen Kommunikation zur AfD in diesem Falle in mehreren Punkten seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Es verlässt die Rolle des neutralen Beobachters und wird zum politischen Akteur. Dadurch verletzt das BfV zentrale Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere zum Beispiel das Neutralitätsgebot, die Gewaltenteilung und die Chancengleichheit der Parteien. In der Summe ist das Vorgehen des BfV geeignet, selbst als verfassungsfeindlich bewertet zu werden, da es die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates untergräbt, die es eigentlich schützen soll.
Leserbriefe | 10.05.2025 - 05:00
Vielen Dank an die Ersthelfer
Irene Vinella-Maurer, Walddorfhäslach.
Wir möchten uns ganz besonders an die vielen Ersthelfer richten, die am Samstag, 3. Mai, im Ortsteil Grötzingen angehalten haben, um unserer gestürzten Tochter (Frau mit körperlichen Beeinträchtigungen) zu ...
Leserbriefe | 10.05.2025 - 05:00
Kirche und Staat
Helmut Weber, Aichtal-Neuenhaus. Zum Artikel „Heil: Stumme Kirche ist dumme Kirche“ vom 2. Mai.
Eine politische Kirche ist immer eine Partei mit hilfreicher Tendenz zur nationalen Führung. Vergangenheit und Gegenwart erklären sich dazu. Nicht umsonst ...