Nürtingen

Was in Nürtinger Gärten erlaubt und verboten ist

Die Temperaturen steigen, das Leben verlagert sich nach draußen. Doch Grillpartys und Rasenmäherlärm auf der anderen Seite des Zauns bringen auch Streitpotenzial mit sich. Die wichtigsten Rechtsfragen im Überblick.

Ist Rasenmähen zur Mittagszeit erlaubt? Die Rechtslage ist eindeutig. Foto: NZ-Archiv

NÜRTINGEN. Der Sommer naht, endlich geht es wieder raus in den Garten. Doch dabei entstehen auch oft Konflikte. Muss ich zur Mittagszeit leise sein? Ab wann darf der Nachbar mähen? Wir haben uns die Lage in Nürtingen angeschaut.

Mein Nachbar feiert eine Grillparty und hat dabei seine Bluetooth-Box voll aufgedreht. Ich will meine Ruhe. Darf er das?

Nein. In der Nürtinger Polizeiverordnung steht dazu: „Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.“

Der Nachbar spritzt auf seinem Hof sein Auto mit dem Gartenschlauch ab. Das ist doch verboten, oder?

Das ist erlaubt. Allerdings nur, solange es auf dem eigenen Grundstück des Nachbarn passiert. Auf öffentlichen Straßen ist es verboten. Das gilt laut der Nürtinger Polizeiverordnung übrigens auch für Reperaturen und Ölwechsel. Es sei denn, diese sind erforderlich, um eine Weiterfahrt zu ermöglichen. Von chemischen Reinigungsmitteln sollte allerdings abgesehen werden.

Endlich Wochenende, endlich ausschlafen. Aber am Samstag um 7 Uhr wirft der Nachbar schon die Heckenschere und den Laubbläser an. Ist das erlaubt?

Ja. Nur zwischen 20 und 7 Uhr müssen solche lauten Gartengeräte schweigen. Der Samstag ist hier ein Tag wie jeder andere auch. Nürtingen geht übrigens offenbar davon aus, dass die Bürger Frühaufsteher sind. In vielen anderen Städten darf erst ab 8 Uhr gemäht und geschnitten werden.

Ist wenigstens am Sonntag Ruhe?

Ja. Das regelt allerdings nicht die Stadt, sondern es handelt sich um ein bundesweites Gesetz.

Und was ist mit der Mittagsruhe?

Die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geschützt. Die Städte und Kommunen könnten dies selbst tun, Nürtingen macht das jedoch nicht. In Nürtingen gibt es offiziell also keine Mittagsruhe. Allerdings kann eine solche Ruhezeit privatrechtlich festgelegt sein, zum Beispiel im Mietvertrag.

Neben mir wohnen Feierwütige, die jetzt im Sommer bis tief in die Nacht auf dem Balkon sitzen und herumgrölen. Dürfen die das?

Nein. Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht in Nürtingen Nachtruhe. In dieser Zeit ist es verboten, die Ruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören. Etwa durch lärmende Unterhaltung, Singen, Schreien oder Grölen.

Der Hund des Nachbarn verbringt die Sommernächte meist im Garten und hält mit seinem Bellen die gesamte Umgebung wach. Was lässt sich da machen?

Die Formulierung in der Nürtinger Polizeiverordnung hierzu ist etwas schwammig: „Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.“ Im Zweifel müsste ein Richter entscheiden. In so einem extremen Fall wie beschrieben, sollte die Sache jedoch klar sein. Kläfft der Nachbarshund allerdings nur hin und wieder einen Vogel an, wird die Regelung wohl nicht greifen.

Jetzt im Sommer grillt der Nachbar jeden Tag. Muss ich mir das bieten lassen?

Dazu gibt es keine spezielle städtische Regelung, sondern nur allgemeine Gesetzgebung und Gerichtsurteile. Grundsätzlich gilt: Der Nachbar sollte durch das Grillen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Auch kann das Grillen im Mietvertrag komplett verboten sein. Es muss im Einzelfall entschieden werden. Am besten: Vorher den Nachbarn Bescheid geben, damit diese ihre Fenster schließen können.

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