Nürtingen

Weitere Corona-Lockerungen ab Freitag im Kreis Esslingen

Inzidenz seit fünf Tagen stabil unter 50

Foto: AdobeStock

(pm) Ab Freitag, 4. Juni, sind im Landkreis Esslingen weitere Lockerungen möglich. Das Gesundheitsamt Esslingen hat am Donnerstag mit Blick auf die Corona-Inzidenzwerte die entsprechende förmliche Feststellung getroffen. Für Lockerungen nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg ist es notwendig, dass die Inzidenz mindestens fünf Tage stabil unter dem Wert von 50 bleibt. Dies hat das Gesundheitsamt am Donnerstag förmlich festgestellt und damit per Allgemeinverfügung die Voraussetzung für weitere Lockerungen im Landkreis geschaffen. „Wir freuen uns, dass im Landkreis Esslingen die Zahl der an Corona Infizierten weiter sinkt und so zusätzliche Lockerungen möglich sind, die den Menschen wieder etwas mehr Normalität in ihren Alltag zurückbringen“, sagt die Erste Landesbeamtin Marion Leuze-Mohr.

Die Sieben-Tage Inzidenz ist seit dem 19. Mai von unter 100 auf nun stabil unter 50 gesunken – damit gilt im Landkreis Esslingen zwar weiterhin der Öffnungsschritt 1 der Corona-Verordnung, ergänzend dazu greifen ab Freitag aber folgende weitere Lockerungen: Im Einzelhandel entfällt die Testpflicht komplett (bisher abhängig von der Anzahl der Kunden im Geschäft). Eine Höchstzahl an Kunden ist weiterhin abhängig von der Verkaufsfläche.

Neu ist auch, dass Treffen im öffentlichen oder privaten Raum wieder mit maximal 10 Personen aus drei Haushalten möglich sind. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahren sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

Büchereien, Bibliotheken sowie Archive können ohne Auflagen öffnen, ebenso Museen, Galerien und Gedenkstätten. Weiterhin gelten die Regelungen des Öffnungsschrittes 1, etwa für Kindertageseinrichtungen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen der Kultur, des Spitzensports und der Religionsausübung.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dominique Scheuermann, appelliert dennoch an Einrichtungen und Betriebe sowie deren Kundschaft und Gäste: „Bitte nutzen Sie die Apps zur Kontaktpersonennachverfolgung, also die Luca-App und die Corona-Warn-App. Diese können dabei helfen, die Kontaktermittlung effektiv zu gestalten. Halten Sie sich bitte weiterhin an die Regeln, nur dann können die jetzigen Lockerungen fortbestehen.“

Die förmliche Feststellung des Inzidenzwertes des Gesundheitsamts für die Öffnungsschritte wird auf der Startseite der Homepage des Landkreises eingestellt: www.landkreis-esslingen.de. Informationen des Landes zur stufenweisen Öffnung gibt es auf der Homepage des Landes www.baden-wuerttemberg.de unter dem Link „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.

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