NÜRTINGEN. Eine 29-jährige seelisch kranke Frau, die im Zustand eines psychotischen Schubes im Juli vor anderthalb Jahren in einem Nürtinger Seniorenheim eine Pflegerin mit einer Schere angegriffen hatte, muss nicht in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Das Stuttgarter Landgericht ordnete zwar jetzt die Unterbringung der Frau in einer solchen Klinik an, setzte diese Maßnahme aber zur Bewährung aus.
Die 29-Jährige, die als Haushaltshilfe und Klinikhelferin tätig ist, leidet seit Jahren an einer seelischen Erkrankung mit Wahnvorstellungen, wie sich in dem Verfahren wegen gefährlicher ...
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