WERNAU (lp). Weil er auf seinem Vorrangsrecht beharrt hat, hat ein 63-jähriger Lkw-Fahrer am Dienstagmorgen auf der B 10/B 313 einen Verkehrsunfall verursacht. Die 60 Jahre alte Fahrerin eines VW Tiguan war gegen 7.20 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der B 10 unterwegs und wollte an der Abfahrt zur B 313 auf den rechten Fahrstreifen wechseln, um in Richtung Nürtingen abzufahren. Dabei kam es zur Kollision mit dem Lkw des 63-Jährigen, der den polizeilichen Ermittlungen zufolge den Spurwechsel nicht ermöglichte, sondern auf seinem Vorrangsrecht bestand. Verletzt wurde zum Glück niemand. Der entstandene Sachschaden an beiden Fahrzeugen wird mit 6000 Euro beziffert. Gegen beide Fahrer wurde ein Verwarnungsverfahren eingeleitet.
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