Landkreis Esslingen

Faschingsbilanz der Polizei Reutlingen: Pöbeleien und Trunkenheitsfahrten

Überwiegend seien die Faschingsveranstaltungen friedlich verlaufen. Bei den vermehrten Kontrollen erwischten die Beamten mehrere alkoholisierte Fahrer.

Foto: AdobeStock/Heiko Küverling

LANDKREIS ESSLINGEN. Die Polizei hat in der Fasnetszeit und insbesondere in der Hochzeit des Faschings, am Wochenende vor Faschingsdienstag, bei den Veranstaltungen wieder verstärkt Präsenz gezeigt. Das teilt das Polizeipräsidium Reutlingen am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.

Die überwiegende Mehrzahl der teils gut besuchten Faschingsveranstaltungen verlief friedlich und ohne nennenswerte Vorkommnisse. Allerdings war aufgrund des erheblichen Alkoholkonsums und damit teilweise einhergehender Aggressivität einzelner Personen oder Personengruppen immer wieder ein Einschreiten der Einsatzkräfte erforderlich.

Vereinzelt mussten betrunkene Streithähne oder Randalierer in Gewahrsam genommen werden. Auch wegen einzelner Schlägereien, anderer Körperverletzungsdelikte oder sonstiger Straftaten mussten die Beamten einschreiten. In der Regel waren nach derzeitigem Kenntnisstand bei den tätlichen Auseinandersetzungen keine gravierenden Verletzungen zu beklagen. Dagegen erlitt am 11. Februar in Neuhausen ein 37-Jähriger bei einer Auseinandersetzung potenziell lebensgefährliche Gesichtsverletzungen, weshalb im Zuge der Ermittlungen gegen mehrere Verdächtige sogar das Vorliegen eines versuchten Tötungsdelikts geprüft wird.

33 Personen alkoholisiert hinterm Steuer

Bei den angekündigten, vermehrten Verkehrskontrollen im Umfeld der verschiedenen Veranstaltungen und bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen wurden allein zwischen dem Schmotzigen Donnerstag und Faschingsdienstag in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis 33 Verkehrsteilnehmer erwischt, die alkoholisiert hinter dem Steuer saßen.

Allein im Landkreis Esslingen waren es 15 Personen. Wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss wurden gegen zehn Fahrer entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssen außerdem mit einem mehrwöchigen Fahrverbot rechnen. 15 Verkehrsteilnehmer standen so stark unter Alkoholeinfluss, dass sie wegen eines Vergehens der Trunkenheitsfahrt bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden müssen. In diesen Fällen sowie von weiteren acht Fahrern, die alkoholisiert einen Unfall verursacht hatten und deshalb einem Strafverfahren entgegensehen, wurden die Führerscheine an Ort und Stelle einbehalten.

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