Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 22. September den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Grafenberg erlassen. Dieser liegt nun von Montag, 27. Oktober, bis Montag, 10. November, in den Rathäusern von Grafenberg, Kohlberg, Großbettlingen und Metzingen zur Einsicht aus.
GRAFENBERG (pm). Einwender erhalten den Beschluss vom Regierungspräsidium etwa mit Beginn der Auslegungsfrist zugestellt. Innerhalb eines Monats nach dieser Zustellung kann beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) Klage erhoben werden.
Nachdem erste Planungen einer Umgehungsstraße aus den Jahren 1997 und 2001 nicht erfolgreich waren, hat das Regierungspräsidium nun die Planung für die Ortsumfahrung Grafenberg im Zuge der B 313 festgestellt. Damit, so das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung, werde die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen für eine „spürbare Verbesserung der Verbindung zwischen den Mittelzentren Nürtingen und Metzingen sowie zu dem Oberzentrum Reutlingen durch eine zügigere und sicherere Streckenführung“. Die Verkehrssicherheit in Grafenberg werde durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs verbessert. Gleichzeitig werde das Verkehrsaufkommen in der Ortsdurchfahrt erheblich reduziert und Lärm- und Abgasemissionen stark abgesenkt: „Die Lebens- und Wohnqualität in der Gemeinde Grafenberg wird damit insgesamt attraktiver.“
Verkehrslärmschutz wurde geprüft
Eingehend geprüft worden sei auch der Verkehrslärmschutz, heißt es weiter. Bis auf eine Ausnahme, in der passiver Lärmschutz gewährt wird, würden die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten.
Die Finanzierung der Ortsumfahrung ist Sache des Bundes. Im aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan ist die Maßnahme bei den Projekten mit vordringlichem Bedarf aufgeführt und im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen.