Meldungen

Über Unterhaltsvorschuss

(la) Das Landratsamt Esslingen informiert über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab dem 1. Juli. Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern können unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreisjugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Bisher konnte der Unterhaltsvorschuss für höchstens 72 Monate und nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes bewilligt werden. Ab dem 1. Juli entfallen diese beiden Begrenzungen, sodass die betroffenen Kinder die Leistung künftig bis zum 18. Geburtstag erhalten können.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind auf der Homepage des Landkreises unter dem Begriff „Unterhaltsvorschuss“ abrufbar oder unter Telefon (07 11) 39 02-25 15 beziehungsweise -25 73 zu erhalten.

Zur Startseite