(la) Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, im Pflanzenschutz berät, andere bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleitet oder beaufsichtigt oder Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt, benötigt einen Sachkundenachweis.
Alle Anwender, Berater und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln benötigen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen einen neuen Sachkundenachweis. Hier sollten unbedingt die Fristen für die Antragstellung für den neuen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat beachtet werden. Das rät das Landwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen den Betroffenen.
Sogenannte „Alt-Sachkundige“ können nur bis zum 26. Mai ihren Antrag zur Ausstellung des neuen Nachweises stellen. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten. Andernfalls ist mit erheblichen Nachteilen zu rechnen, wie dem Verlust von Berechtigungen, der Vorlage von zusätzlichen Bescheinigungen bis hin zum Verlust der Sachkunde. Die alten Sachkundenachweise sind nur noch bis zum 26. November gültig.
Antragsformulare sind beim Landratsamt Esslingen, Landwirtschaftsamt, Marktstraße 16, in Nürtingen erhältlich – oder unter www.esslingen.landwirtschaft-bw.de.