Leserbriefe

Mütter sind bei der Rente im Nachteil

Dr. Walter Stahli, Nürtingen. Zum Artikel „Homosexuelle im Alter benachteiligt“ vom 26. Oktober.

Nach dem Lesen des unlängst unter dieser Überschrift erschienenen Artikels stelle ich mir die Frage, ob das ernst gemeint ist.

Bekanntlich haben wir ein im Umlageverfahren finanziertes Rentensystem, wobei die Renten der Ruheständler aus den Beiträgen und Steuern der aktiven Generation finanziert werden. So gesehen zahlen die Homosexuellen zwar Beiträge, aber damit werden hauptsächlich die Renten ihrer eigenen Eltern finanziert.

Außerdem haben gleichgeschlechtliche Paare nur sehr selten und Kinderlose gar keine Kinder. Das hat zur Folge, dass mal später ihre Renten aus den Beiträgen von fremden Kindern finanziert werden. Zwar bekommen die Mütter eine Bonus genannte „Mutterrente“, von drei Rentenpunkten je Kind, die aber die wegen der Kindererziehung fehlenden oder geringeren Rentenbeiträge, die später als Maßstab für die Berechnung der Rente dienen, bei Weitem nicht ausgleichen. So kommt es sehr oft vor, dass eine Frau mit vier bis fünf Kindern eine geringere Rente bezieht, als eine Kinderlose! Und übrigens, die „Mutterrente“ wird auch aus Leistungen (den Steuern und Abgaben) unserer Kinder bezahlt.

Am 17. Januar 2014 erschien in den Stuttgarter Nachrichten und auch in der Nürtinger Zeitung eine dpa-Meldung unter dem Titel „Wer Kinder hat, zahlt im Rentensystem drauf“ – eine Feststellung, die noch heute gültig ist. Da hat der Bochumer Ökonom Martin Werding darauf hingewiesen, dass die staatlichen Leistungen für die Familien mit Kindern bei Weitem nicht die Kosten der Kindererziehung (circa 148 000 Euro pro Kind bis zum 18. Lebensjahr) ausgleichen.

So gesehen vermute ich, dass die Meinung, kinderlose Ehepaare wären benachteiligt, von Leuten kommt, die Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen haben. Dass lesbische Frauen und schwule Männer von Altersarmut bedroht sind, ist, mit Verlaub, ein Märchen aus der links-grünen Ecke. Sie haben in der Regel keine durch die Erziehungsjahre unterbrochenen Erwerbsbiografien und damit fehlende Beitragsjahre in der Rentenversicherung, die zu einer geringen Rente beziehungsweise zu Altersarmut führen können. Die Mütter schon!

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