(pm) Die bisher durch die Steuerverwaltung angebotene Steuersoftware „Elster Formular“ kann letztmalig für die Steuererklärung 2019 verwendet werden. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin. Bürger könnten die bisher in „Elster Formular“ erfassten Daten problemlos zu „Mein Elster“ oder in eine andere Steuersoftware übernehmen. Eine Neueingabe der bereits erfassten Daten sei nicht nötig.
Mit „Mein Elster“ stehe ein plattformunabhängiges, personalisiertes und barrierefreies Produkt zur Verfügung. Durch die Nutzung der digitalen Dienste der Steuerverwaltung könnten Steuerpflichtige bequem und flexibel mit dem Finanzamt kommunizieren. Neben der Möglichkeit, elektronische Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt zu übermitteln, könnten auch steuerliche Belege abgerufen, aktuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale eingesehen sowie Anträge auf Fristverlängerung gestellt werden. Die Registrierung sei unter www.elster.de möglich. Bei Fragen rund um Elster stünden Ansprechpartner beim Finanzamt zur Verfügung. Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung gebe es den Steuer-Chatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung. Der Chatbot stehe rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Den virtuellen Assistenten erreicht man unter steuerchatbot.digital-bw.de.