In Zeiten von solch gravierenden Einschränkungen wie derzeit muss die Frage erlaubt sein, ob das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit mit anderen Grundrechten, wie sie in unserem Grundgesetz festgeschrieben sind, kollidiert. Genau das spricht die Aussage von Bundestagspräsident Schäuble: „Der Schutz des Lebens steht nicht über allem“, an. Mich hat das sehr zum Nachdenken angeregt und ...