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Baubeginn könnte schon vor 2020 sein
Baugebiet Burgweg West III wurde im Schnellverfahren auf den Weg gebracht – Kostengünstiger Wohnraum soll geschaffen werden
Ruckzuck ging das mit dem neuen Baugebiet Burgweg West III. Im September 2017 wurden die Pläne erstmals vorgestellt. Nun wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Die Bagger könnten dann schon vor 2020 rollen. Möglich wird dies durch eine temporäre Änderung des Baurechts.
KÖNGEN. Auch im sogenannten beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs müssen einige Hürden genommen werden, bevor in einem neuen Baugebiet Gebäude in die Höhe wachsen. Eine dieser Hürden wurde nun genommen. Denn am Montagabend beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan für das Baugebiet Burgweg West III zu billigen und öffentlich auszulegen. Robert Schneider und sein Kollege Andreas Janecky von der Stuttgarter Firma ARP erläuterten den Gemeinderäten kurz die Stellungnahmen, die seitens der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange eingegangen waren, seit im Oktober 2017 die öffentliche Auslegung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt war.
So sei das Gebiet Burgweg West III als Allgemeines Wohngebiet definiert. Im Gegensatz zu einem reinen Wohngebiet können sich hier auch Läden zur Versorgung des Gebiets, aber auch nicht störende Handwerksbetriebe ansiedeln. Und auch Gebäude und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sind erlaubt. Das Gebiet umfasst 4,8 Hektar und etwa 116 Wohneinheiten. Es werde eine Haupterschließungsstraße mit Gehweg geben. Innerhalb des Gebiets sei allerdings eine Mischfläche geplant, die sich Autos und Fußgänger teilen. Es werde sowohl Einfamilien- als auch Doppelhäuser geben, die alle ein Pultdach mit einer Neigung von sechs bis zehn Grad aufweisen. Zudem sind sogenannte Starterhäuser geplant, die auf kleinen Grundstücken gebaut werden und so auch jungen Familien mit weniger Kapital die Möglichkeit bieten, ein Haus zu bauen. Auch hier sind Pultdächer vorgesehen. Als dritte Bebauungsvariante sind in dem Gebiet auch Mehrfamilienhäuser mit Flachdach geplant.
Belange des Umweltschutzes wurden berücksichtigt
Ein Vorteil des beschleunigten Verfahrens: die manchmal zeitraubende Umweltprüfung entfällt. Dennoch sind die Belange der Umwelt in den Abwägungsprozess mit einzubeziehen. Und dabei kam heraus, dass das Gebiet lediglich am westlichen Rand in Naturschutz- und Landschaftspflege eingreift. Und so bleiben der westliche und südliche Teil des Gebiets frei von Bebauung. Im Bebauungsplan sind hier eine Grünfläche beziehungsweise eine Retentionsfläche sowie Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. Am nordwestlichen Rand wird eine Feldhecke angelegt und die Obstbäume, die im Baugebiet wegfallen, werden durch eine unmittelbar angrenzende Pflanzung ersetzt. Die Fläche soll auch auf mögliche archäologische Funde überprüft werden, mit denen in Köngen immer gerechnet werden muss.
Nur ein Einwand eines Anwohners konnte teilweise berücksichtigt werden. Dieser hatte beklagt, dass eines der Mehrfamilienhäuser im neuen Wohngebiet zu viel Schatten wirft. Also wurde das geplante Gebäude an der Westseite verkürzt, damit auch in den Wintermonaten eine Besonnung der Gartenseite des Grundstücks der Anwohner gewährleistet ist.
Die Pläne, den Mangel an Wohnraum durch dieses neue Wohngebiet abzumildern, wurden von allen Fraktionen im Gemeinderat begrüßt. Sowohl Gerhard Gorzellik (SPD) als auch Anne Rahm (Grüne) betonten nochmals, dass ihnen die sozialen Aspekte der Bebauung wichtig sind. Dies, so die Antwort von Bürgermeister Otto Ruppaner, solle Anfang nächsten Jahres geklärt werden. Der Bebauungsplan liegt nun von 17. Dezember bis 27. Januar im Rathaus öffentlich aus.
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