Leserbriefe

Rechtsanspruch ohne Wert

Bärbel Kehl-Maurer, Nürtingen, Vorsitzende der Lebenshilfe Kirchheim. Zum Artikel „Für die Ferien in den Nachbarlandkreis“ vom 12. Juli. Mehr als eine halbe Million Menschen wohnen im Landkreis Esslingen. Sie leben verteilt in insgesamt 44 Gemeinden. Dennoch findet sich nirgendwo auch nur eine Einrichtung, in der eine Kurzzeitpflege für Kinder und Jugendliche mit geistiger oder körperlicher Behinderung angeboten wird. So bleiben nur Anfragen an die Nachbarkreise, die allerdings zunächst einmal ihre eigenen Bürger unterstützen müssen und wollen. Wenn dann Anfragen, etwa für eine Ferienbetreuung, aber auch noch mindestens ein Jahr im Voraus erfolgen müssen, wird deutlich, wie viel hier im Argen liegt. Was nutzt da der rechtliche Anspruch der Eltern? Dass eine Kurzzeitpflege-Einrichtung nicht nur sinnvoll, sondern auch dringend notwendig ist, steht seit Langem außer Frage. Vorstöße in dieser Richtung gab es in den letzten Jahren zur Genüge: von betroffenen Eltern und von der Lebenshilfe Kirchheim.

In der Sitzung der Kreisarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe im Mai 2013 habe ich auf die Situation und den Bedarf hingewiesen. Nur: Ohne finanzielle Unterstützung durch den Landkreis geht gar nichts. Der Sozialausschuss des Kreistages hat sich jetzt mit der Situation der Familien mit einem schwerbehinderten Kind auseinandersetzt. Nun gilt es ein umfassendes Konzept mit einem flexiblen Angeboten zu erstellen.

Eines ist klar: Mit Gastfamilien und Andocken an Altenpflegeheime wird man das Problem Kurzzeitpflege nicht lösen können. Hier hilft nur eines: der Landkreis muss zu seiner politischen Verantwortung und den täglich überaus stark geforderten Eltern der Kinder mit Behinderung schnellstmöglich Alternativen anbieten, die dem Sinn des Begriffs „Kurzzeitbetreuung“ gerecht werden. Echt, kurzfristig verfügbar und flexibel.

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