Leserbriefe

Keine Kommunion für Geschiedene

Elke von Ostrowski-Süßmuth, Nürtingen. Zum Artikel „Picasso und kleine Philosophen“ vom 6. Oktober. Papst Johannes Paul II. sagt in Familiaris Consortio (Nummer 84) „Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht.“ Papst Benedikt XVI. bekräftigt die Lehre in Sacramentum caritatis Nummer 29, laut der die völlige Enthaltsamkeit Bedingung für Geschiedene ist, um die Sakramente empfangen zu können.

Das Sechste Gebot Gottes, das jeden sexuellen Akt außerhalb der gültigen Ehe verbietet, wäre nicht mehr universal gültig, wenn Ausnahmen zugelassen wären. Konkret heißt das: Die Geschiedenen könnten den sexuellen Akt vollziehen zum Zweck der Bewahrung gegenseitiger „Treue“ (Amoris Laetitia, 298). Daraus würde sich eine „Treue“ ergeben in einem Lebensstil, der direkt dem ausdrücklichen Willen Gottes widerspricht.

Paare, die in einer „irregulären Verbindung“ leben, zur Heiligen Kommunion zuzulassen, käme der Anmaßung einer Macht gleich, die keiner menschlichen Autorität zusteht, weil damit der Anspruch erhoben würde, das Wort Gottes korrigieren zu wollen.

Das Lehramt der Kirche lehrt uns die Gültigkeit der Zehn Gebote. Sie sind unveränderlich, sie gelten immer und überall. Niemand kann von ihnen dispensieren (KKK, 2072). Das Wort Christi: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt. 19,6; Ex. 20,14; Gen 2,24). In Mk 10,12 bekräftigt dies Jesus: „Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch ihr gegenüber.“

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